Vorhaben der Klassik Stiftung Weimar werden gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Freistaat Thüringen, vertreten durch die Staatskanzlei Thüringen, Abteilung Kultur und Kunst.

Mit ihrem Fellowship-Programm fördert die Klassik Stiftung Weimar herausragende wissenschaftliche, publizistische und künstlerische Projekte.
Mit ihrem Fellowship-Programm fördert die Klassik Stiftung Weimar herausragende wissenschaftliche, publizistische und künstlerische Projekte im Rahmen von drei Förderlinien. Als Residenzstipendien gewähren sie einen mehrmonatigen Aufenthalt in der Kulturstadt Weimar. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind zu allen wissenschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen der Klassik Stiftung Weimar eingeladen. Außerdem findet regelmäßig ein wissenschaftliches Forschungskolloquium statt, um einen fächerübergreifenden Gedankenaustausch zu ermöglichen.
Bewerbungen werden nur über das Online-Bewerbungsportal angenommen, dessen Freischaltung im Mai erfolgt.
Bitte sehen Sie sich diesbezüglich auch die Informationen für Ihre jeweilige Förderlinie an.
Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Juli über unser Online-Portal ein. Über die Fellowship-Anträge wird im September eines jeden Jahres entschieden. Im Falle einer Zusage ist das Fellowship im Laufe des Folgejahres anzutreten.
Fellows können während ihres Aufenthaltes in Weimar eine Unterkunft in Gästezimmern der Klassik Stiftung Weimar erhalten. Aufgrund von Baumaßnahmen im Jahr 2026 stehen die Gäste-Apartments im historischen Nietzsche-Archiv leider nicht zur Verfügung. Je nach Kapazität besteht die Möglichkeit, ein Apartment im Pogwischhaus zu beziehen. Dies wird jedoch nicht für alle Fellows möglich sein. In diesem Fall bitten wir Sie, sich selbständig eine Unterkunft in Weimar zu organisieren, wofür zusätzlich eine Unterkunftspauschale in Höhe von 500 Euro pro Monat gezahlt wird.
Ferner werden im Rahmen aller Fellowship-Programme folgende Vergünstigungen und Services gewährt:
Nach den derzeit geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen sind die Fellowships weder einkommensteuer- noch rentenversicherungspflichtig. Reisekostenzuschüsse können in der Regel nicht gewährt werden.
Für ausländische und aus dem Ausland einreisende Fellows muss eine Krankenversicherung bestehen, die eventuell anfallende Behandlungskosten in der Bundesrepublik Deutschland trägt.
Die Fellows führen ihre Studien in den Einrichtungen der Klassik Stiftung Weimar durch.
Im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Forschungskolloquiums besteht für die Fellows die Möglichkeit, ihr eigenes Projekt vorzustellen. Wir erwarten eine Teilnahme an diesen Kolloquien.
Die Fellows verpflichten sich, die von der Klassik Stiftung Weimar gewährte Förderung in allen Publikationen, die aus dem Aufenthalt in Weimar hervorgehen, angemessen zu erwähnen. Dabei ist folgende Formulierung zu wählen: „Die vorliegende Studie wurde durch ein Stipendium der Klassik Stiftung Weimar gefördert.“ Der Klassik Stiftung Weimar ist von jeder Publikation, die aus dem Weimarer Forschungsaufenthalt hervorgeht, ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen.
Anregungen zur Weiterentwicklung des Fellowship-Programms sind willkommen.
Die Bewilligung eines Fellowships kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Angaben in den Antragsunterlagen nicht korrekt sind oder die eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Bei einer Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse während des Weimar-Aufenthaltes lässt sich die Bewilligung kurzfristig anpassen.
Dr. Corinna Schubert
Stabsreferat Forschung | Kolleg Friedrich Nietzsche
T +49 3643 545 559